- Privilegium Paulinum
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[lateinisch], katholisches Kirchenrecht: das nach dem Apostel Paulus (1. Korintherbrief 7, 12-15) benannte Ausnahmerecht von dem Grundsatz der Unauflöslichkeit einer vollzogenen Ehe. Es gibt im Falle einer Ehe zwischen Ungetauften demjenigen, der nach einer nichtchristlichen Eheschließung katholisch geworden ist, die Möglichkeit, »zugunsten des Glaubens« eine neue, christliche Ehe einzugehen, wenn der Partner der ersten Ehe ungläubig bleibt oder nicht gewillt ist, die Glaubenspflichten des Partners zu dulden (cc. 1143-1150 CIC). Analog dem Privilegium Paulinum ist seit dem 16. Jahrhundert die Lösung einer nicht sakramental geschlossenen Ehe durch päpstlichen Auflösungsbescheid möglich, wenn die Trennung beziehungsweise neue Eheschließung »im Interesse des Seelenheils« des/der Betroffenen liegen (»Privilegium Petrinum«).
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Pri|vi|le|gi|um Pau|li|num, das; -s - [nach dem Apostel Paulus] (kath. Kirchenrecht): Möglichkeit der Auflösung einer Ehe, wenn diese zwischen Ungetauften geschlossen worden ist u. ein Partner nach der Eheschließung Katholik geworden ist.
Universal-Lexikon. 2012.